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Über die Projektgesellschaft - Füchtorf-Winkelsetten GmbH & Co. KG

 

Der Windpark Füchtorf und Bad Laer umfasst die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Nordex N175 mit jeweils 6,8 MW Leistung. Die Anlagen werden in Füchtorf und Bad Laer errichtet und sollen ab 2027 Strom für rund 14.000 Haushalte erzeugen. Das Projekt verbindet nachhaltige Energieerzeugung mit attraktiven langfristigen Ertragsperspektiven und bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich zu beteiligen.

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Windkraftanlage
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Infos zu Solar am Feld

 

Wir machen in Windenergie

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Standorte Windkraftanlagen Füchtorf und Bad Laer

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Infos zum Video

 

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Windrad aus der Froschperspektive

Beteiligungskonditionen

Investitionsart Wind-Festgeld
Finanzierungsvolumen 500.000 Euro
Beteiligung ab 5.000 Euro bis höchstens 25.000 Euro möglich
Zinssatz 3,70 %
Laufzeit 10 Jahre

Bereits reserviert: 0 € von 500.000 €

 

Stand 12.10.2026

0 €

Investitionsart Wind-Festgeld
Finanzierungsvolumen 500.000 Euro
Beteiligung ab 5.000 Euro bis höchstens 25.000 Euro möglich
Zinssatz 3,70 %
Laufzeit 10 Jahre

Bereits reserviert: 0 € von 500.000 €

 

Stand 12.10.2026

0 €

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Hinweis gemäß §12 Abs.2 Vermögensanlagengesetz

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Download Vermögensanlageninformationsblatt (VIB)

FAQs zum Wind-Festgeld der Sparkasse Osnabrück für den Windpark Füchtorf:

Wie und wann erhalte ich die Kontounterlagen zum Wind-Festgeld?

Die Kontoeröffnungsunterlagen (Kontovertrag, AGB sowie Informationen für den Verbraucher) erhalten Sie nach dem Gespräch mit Ihrem Kundenberater oder Kundenberaterin der Sparkasse Osnabrück.

Fallen Gebühren für die Eröffnung des Wind-Festgeldes an?

Nein – die Eröffnung (Anlage) des Wind Festgeldes ist für Sie völlig kostenfrei. Es entstehen keine zusätzlichen Gebühren.

Kann sich die Zinskondition während der Laufzeit ändern?

Nein, es handelt sich um einen Festzins; die bei Vertragsabschluss geltende Konditionen ist für die gesamte Laufzeit gültig.

Kann man das Wind-Festgeld frühzeitig – also vor vertraglichem Laufzeitende – kündigen bzw. auflösen?

Nein. Eine vorzeitige Auflösung oder Auszahlung ist nicht möglich. Die vereinbarte Laufzeit ist verbindlich.

Wann werden die Zinsen gutgeschrieben?

Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich zum 31.12. und wird auf das angegebene Referenzkonto gutgeschrieben.

Kann der Anlagebetrag des Wind-Festgeldes nachträglich noch erhöht werden?

Nein, der Anlagebetrag lässt sich nach Abschluss des Vertrags nicht erhöhen.